AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens
Cavalierhaus Gastro GmbH, Geschäftsführer Tim Sillack,
Zum Kavalierhaus 9, 03042 Cottbus

 

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) gelten für Verträge der Cavalierhaus Gastro GmbH mit den Betriebsstätten „Cavalierhaus Branitz“ (nachfolgend Cavalierhaus genannt) sowie den „Kleinen Cavalier“

  • zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Tagungen, Konferenzen und Seminaren
  • zur Lieferung von Speisen und Getränken
  • über die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten für Beherbergung und Veranstaltungen wie Banketten, Tagungen, Konferenzen, Seminaren etc.
  • sowie für alle mit den vorgenannten Bereichen zusammenhängenden, weiteren Leistungen und Lieferungen der Cavalierhaus Gastro GmbH

1.2 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Cavalierhaus Gastro GmbH.

1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden der Cavalierhaus Gastro GmbH finden nur dann Anwendung, wenn dies zu Beginn des Vertrages ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

1.4 Die Abnahme von Leistungen der Cavalierhaus Gastro GmbH durch den Kunden gilt als Anerkennung der AGB der Cavalierhaus Gastro GmbH

1.5 Dem Kunden ist bekannt, dass seine Daten gespeichert und automatisch verarbeitet werden können.

 

  1. Vertragsschluss, Vertragspartner, Haftung, Verjährung

2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme der verbindlichen Anfrage des Kunden in Verbindung mit einer Bestätigung der Cavalierhaus Gastro GmbH zustande.

2.2 Vertragspartner ist die Cavalierhaus Gastro GmbH, Geschäftsführer Tim Sillack, Zum Kavalierhaus 9, 03042 Cottbus, einerseits und der Kunde andererseits. Ist der Kunde nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Kunden oder Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator (Dritter) eingeschaltet, so haftet der Kunde zusammen mit dieser dritten Person als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist der Kunde verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB, an die dritte Person weiterzuleiten.

2.3 Die Cavalierhaus Gastro GmbH haftet für Ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden gegen die Cavalierhaus Gastro GmbH auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Unternehmensinhabers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Unternehmens beruhen. Ausgenommen sind weiterhin sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Unternehmensinhabers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Unternehmens beruhen.

2.4 Alle Ansprüche gegen die Cavalierhaus Gastro GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Unternehmens auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

2.5 Für mitgebrachte Gegenstände der Kunden übernimmt das Unternehmen im Hinblick auf deren Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung. Dies gilt auch für Vermögensschäden

 

 

2.6 Der Kunde haftet für alle Beschädigung der Einrichtung, des Inventars und von Personen in den Betriebsstätten der Cavalierhaus Gastro GmbH, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist nur mit Zustimmung und in Abstimmung mit der Cavalierhaus Gastro GmbH gestattet. Für Verluste oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen im Rahmen von Seminar- oder Bankettveranstaltungen übernimmt die Cavalierhaus Gastro GmbH keine Haftung. Die Cavalierhaus Gastro GmbH kann vom Kunden zur Absicherung von eventuellen Schäden die Stellung angemessener Sicherheiten (zum Beispiel Kautionen) verlangen.

2.7 Entstehen durch den vom Kunden verursachten Schaden Nutzungsausfälle für das Unternehmen, so haftet der Verursacher nicht nur für den Schaden, sondern auch für die daraus resultierenden Erlösausfälle.

2.8 Beeinträchtigungen des geregelten Unternehmensbetriebes durch den Kunden werden im Rahmen des Hausrechts geahndet. Insbesondere das Rauchen in den Pensionszimmern oder das Beheben von Verschmutzungen über das normale Maß werden dem Kunden, in Anlehnung an das Ausmaß der zu behebenden Verschmutzungen, in Höhe von mindestens 100,00 EUR in Rechnung gestellt, es sei denn, der Kunde erbringt den Nachweis, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale von 100,00 EUR.

 

  1. Leistungen, Preise, Zahlungen, Eigentumsvorbehalt

Allgemein

3.1 Die Cavalierhaus Gastro GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Cavalierhaus Gastro GmbH zugesagten Leistungen und Lieferungen zu erbringen sowie die gebuchten Zimmer bereitzuhalten.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen und Lieferungen vereinbarten bzw. üblichen Preisen an die Cavalierhaus Gastro GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen der Cavalierhaus Gastro GmbH an Dritte.

3.3 Vorreservierung oder Kontingenthaltung (z.B. im Rahmen einer Optionsfrist) von Pensionszimmern und Räumlichkeiten für Veranstaltungen sind für beide Vertragspartner bindend. Die Cavalierhaus Gastro GmbH behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Vorreservierung Räumlichkeiten und Pensionszimmer anderweitig zu vergeben.

3.4 Reservierte Räumlichkeiten stehen dem Kunden zu der vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Verlängerung der Inanspruchnahme dieser Räume bedarf der vorherigen Absprache mit dem Unternehmen.

3.5 Dem Kunden gelieferte Sachen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Cavalierhaus Gastro GmbH. Die Cavalierhaus Gastro GmbH ist berechtigt, die gelieferten Sachen zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die gelieferten Sachen pfleglich zu behandeln. Der Kunde ist in diesem Falle nicht zur Weiterveräußerung der gelieferten Sachen im normalen Geschäftsverkehr berechtigt.

Tischreservierungen, Veranstaltungen

3.6 Die Cavalierhaus Gastro GmbH ist berechtigt, bei Tischreservierungen zur Absicherung gegen No-Shows eine Reservierungsgebühr zu erheben. Diese Gebühr wird mit dem Verzehr der Gäste verrechnet. Erfolgt ein No-Show ohne Stornierung oder eine Absage der Reservierung innerhalb von 24 Stunden vor Reservierungszeit, ist die Cavalierhaus Gastro GmbH zur Berechnung einer Reservierungsgebühr in Höhe von 25,00 € je Gast berechtigt.

3.7 Veranstaltungszeiten werden gestaffelt betrachtet. Bis 1:00 Uhr nachts gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Bei Veranstaltungen, die über 1:00 Uhr nachts hinausgehen, kann die Cavalierhaus Gastro GmbH folgende Pauschalen zuzüglich für die Verlängerungsstunden in Rechnung stellen: 01.00 bis 02.00 Uhr: 100,00 €; 02.00 Uhr bis 03.00 Uhr: 200,00 €; 03.00 Uhr bis 04.00 Uhr: 400,00 €, jede weitere angefangene Stunde ab 04.00 Uhr: 600,00 €/Std. Ebenso kann eine Raummiete anfallen.

3.8 Vom Kunden eingebrachtes Dekorationsmaterial ist nach Veranstaltungsende zu entfernen. Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Kunden auf Cavalierhaus Gastro GmbH Gastro vorgenommen werden, falls der Kunde die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt. Alle im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial u.ä. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen.

                      

3.9 Der Kunde haftet gegenüber der Cavalierhaus Gastro GmbH für die Bezahlung der durch die Veranstaltungsteilnehmer zusätzlich bestellten oder sonstigen der Cavalierhaus Gastro GmbH in Zusammenhang mit der Veranstaltung gegenüber Dritten erbrachten Leistungen oder Auslagen.

3.10 Sämtliche notwendigen behördlichen Erlaubnisse hat der Kunde auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Kunden obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungsrechtlichen) Vorgaben. Auf Verlangen der Cavalierhaus Gastro GmbH ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Für die Veranstaltung an Dritte zu entrichtende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u.ä. sind durch den Kunden sofort an den Gläubiger zu zahlen.

Pensionszimmer

3.11 Dem Kunden stehen die reservierten Pensionszimmer von spätestens 15:00 Uhr am Anreisetag bis 10:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.

3.12 Die bereitgestellten Pensionszimmer sind am Anreisetag bis 18:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie von der Cavalierhaus Gastro GmbH anderweitig vermietet werden, es sei denn, der Kunde hat der Cavalierhaus Gastro GmbH zuvor späteres Eintreffen mitgeteilt oder eine entsprechende Sicherheitsleistung (Kreditkartennummer) erbracht.

3.13 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Unternehmens zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen für Dritte.

3.14 Bei Kunden ohne schriftliche Reservierungsbestätigung ist die Cavalierhaus Gastro GmbH berechtigt, bei Anreise oder vorher bei Nennung der Kreditkartennummer eine Vorauszahlung bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtumsatzes zu verlangen.

Gutscheine

3.15 Der Kunde kann Mehrzweckgutscheine für die Leistungen der Cavalierhaus Gastro GmbH (Getränke, Speisen, Übernachtung) erwerben. Diese Gutscheine können persönlich in den Betriebsstätten der Cavalierhaus Gastro GmbH unter Zahlung der Gutscheinsumme(n) werden. Die Gutscheine gelten für die Leistungen des Cavalierhauses sowie des Kleinen Cavaliers.

3.16 Online bestellte Gutscheine werden nach Überweisung der Gutscheinsumme(n) zuzüglich 1,00 € Versandgebühr (inkl. MwSt.) durch den Kunden postalisch an diesen versandt.

Rechnungslegung

3.17 Alle Rechnungen der Cavalierhaus Gastro GmbH sind, insofern schriftlich nicht anders benannt, sofort ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig und ohne Abzüge innerhalb von 5 Bankarbeitstagen zahlbar. Bei nicht fristgemäßer Bezahlung gerät der Kunde in Verzug.  Die Cavalierhaus Gastro GmbH ist berechtigt, bei Verzug Zinsen in Höhe von 1 % der Gesamtsumme pro angefangenem Monat zu verlangen. Entstehende Mahnkosten werden dem Kunden belastet. Ferner ist die Cavalierhaus Gastro GmbH bei Zahlungsverzug von auch nur einer Rechnung berechtigt, alle weiteren und zukünftigen Leistungen einzustellen bzw. von einer Vorauszahlung in Höhe von bis zu 100 % abhängig zu machen.

3.18 Für Veranstaltungen gilt: Bei Vertragsabschluss leistet der Kunde 30 % Anzahlung auf die im Vertrag vereinbarten Leistungen. Die Anzahlung erfolgt zur garantierten Absicherung der Reservierung. Die Restzahlung erfolgt mit einer Abschlussrechnung nach erbrachter Leistung. Die Zahlung der Restsumme hat entweder sofort oder bis zur benannten Frist zu erfolgen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Cavalierhaus Gastro GmbH.

3.19 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der Cavalierhaus Gastro GmbH allgemein für die Leistungen berechnete Preis, so kann die Cavalierhaus Gastro GmbH den vertraglichen vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, anheben.

3.20 Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Unternehmens aufrechnen.

3.21 Die vertraglich benannten Preise verstehen sich der zum Zeitraum des Vertragsabschlusses gültigen Umsatzsteuer. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen der anzuwendende Umsatzsteuersatz, ist die Cavalierhaus Gastro GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Kunden entsprechend anzupassen.

 

  1. Rücktritt durch den Kunden (Abbestellung, Stornierung), Beanstandung

4.1 Der Kunde kann bei einer gebuchten Feierlichkeit/Veranstaltung bis zu 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde

  • zwischen 90 Tagen und bis zu 42 Tagen vor Veranstaltungsbeginn zurück, so ist die Cavalierhaus Gastro GmbH berechtigt, 15 % des vertraglich vereinbarten Brutto-Gesamtpreises in Rechnung zu stellen
  • zwischen 41 Tagen und 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn zurück, werden 50 % des vertraglich vereinbarten Brutto-Gesamtpreises in Rechnung gestellt
  • zwischen 13 Tagen und dem Veranstaltungstag selbst zurück, werden 100 % der im Vertrag benannten Brutto-Gesamtkosten berechnet.

4.2 War kein fester Betrag vertraglich vereinbart, so ist der in der Kostenschätzung angegebene, im Falle deren Fehlens der marktübliche Betrag maßgebend.

4.3 Leistungen durch dritte Personen oder Sonderleistungen, die infolge des Rücktritts nutzlos werden, sind in jedem Fall vom Kunden zu bezahlen.

4.4 Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Cavalierhaus Gastro GmbH der eines höheren Schadens vorbehalten.

4.5 Die Zahlungsverpflichtung des Kunden nach vorstehenden Ziffern 4.1 bis 4.4 entfällt, wenn der Rücktritt des Kunden aus einem Grund erfolgt, den die Cavalierhaus Gastro GmbH zu vertreten hat.

4.6 Beanstandungen hinsichtlich erbrachter Leistungen oder Lieferungen sind vom Kunden unverzüglich am Veranstaltungstage der Cavalierhaus Gastro GmbH mitzuteilen. Spätere Beanstandungen können mangels Nachprüfungsmöglichkeit nicht mehr akzeptiert werden. Künstlerische/musikalische Darbietungen, insbesondere dritter, sind von der Möglichkeit der Beanstandung ausgeschlossen.

4.7 Bei Zimmerreservierung kann der Kunde bis zu 31 Tage vor Anreise kostenfrei stornieren. Tritt der Kunde

  • zwischen 30 Tagen und 15 Tagen von der Reservierung zurück, so ist die Cavalierhaus Gastro GmbH berechtigt, 50 % des vertraglich vereinbarten Brutto-Gesamtpreises der Zimmerreservierung in Rechnung zu stellen
  • zwischen 14 Tagen und Anreisetag selbst von der Reservierung zurück, werden 100 % der vertraglich vereinbarten Brutto-Gesamtkosten der Zimmerreservierung in Rechnung gestellt.

 

  1. Rücktritt durch die Cavalierhaus Gastro GmbH

5.1 Falls der Kunde die Vorauszahlung gemäß Ziffer 3.6 und 3.18 auch innerhalb einer von der Cavalierhaus Gastro GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet, ist die Cavalierhaus Gastro GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; Ziffer 4 gilt entsprechend.

5.2 Ferner ist die Cavalierhaus Gastro GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z. B. wenn höhere Gewalt oder andere von der Cavalierhaus Gastro GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Dies gilt ebenso, wenn die Cavalierhaus Gastro GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Cavalierhaus Gastro GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann.

5.3 Die Cavalierhaus Gastro GmbH hat dem Kunden von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.4 Im Falle des Rücktritts durch die Cavalierhaus Gastro GmbH steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz zu.

 

 

 

  1. Änderungen von Teilnehmerzahl oder Veranstaltungszeit

7.1 Der Kunde teilt der Cavalierhaus Gastro GmbH spätestens 10 Tage vor Veranstaltungstermin die endgültige Teilnehmerzahl mit. Eine Reduktion der Teilnehmerzahl sowie der vertraglich vereinbarten Leistungen ohne vorherige Absprache und Einwilligung durch die Cavalierhaus Gastro GmbH ist nicht möglich. Verringert sich die tatsächliche Teilnehmerzahl gegenüber der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl wird bei nicht im Voraus erfolgter Einwilligung die ursprünglich im Vertrag benannte Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt.

7.2 Nehmen mehr Personen als im Vertrag veranschlagt an der Veranstaltung teil, werden die Mengen der betroffenen Angebotspositionen in der Endabrechnung entsprechend der tatsächlichen Teilnehmerzahl erhöht.

7.3 Raumänderungen bleiben der Cavalierhaus Gastro GmbH vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen der Cavalierhaus Gastro GmbH für den Kunden zumutbar sind.

7.4 Verschiebt sich der festgelegte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung ohne vorherige schriftliche Vereinbarung dieser Änderung, so ist die Cavalierhaus Gastro GmbH berechtigt, dem Kunden die angefallenen Dienstleistungs- und Bereitstellungskosten in Rechnung zu stellen. Reservierte Räume stehen dem Kunden nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung, eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der Zustimmung der Cavalierhaus Gastro GmbH und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt.

  1. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Ausnahmen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In den Fällen wird eine angemessene Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

  1. Veröffentlichungen, Werbung

9.1 Anzeigen (Print, Online), die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufsveranstaltungen etc. in den Betriebsstätten der Cavalierhaus Gastro GmbH enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Cavalierhaus Gastro GmbH. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so ist die Cavalierhaus Gastro GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

9.2 Jede Art von Werbung, Information, Einladungen etc., durch die ein Bezug zum Unternehmen, insbesondere durch Verwendung des Unternehmensnamens oder der Namen der Betriebsstätten, hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Cavalierhaus Gastro GmbH.

9.3 Der Kunde darf Namen und Markenzeichen der Cavalierhaus Gastro GmbH bzw. seiner Betriebsstätten im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung nutzen.

 

  1. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Bestätigung oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

10.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Cavalierhaus Gastro GmbH in Cottbus.

10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Cavalierhaus Gastro GmbH.

10.4 Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

10.5 Die Cavalierhaus Gastro GmbH hat nach Abstimmung mit dem Kunden sowie nach Information der Teilnehmer das Recht, technische Aufzeichnungen von der Veranstaltung zu machen und diese für Eigenwerbung zu nutzen.

10.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch diejenige wirksame und/oder durchsetzbare Bestimmung als ­ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichem Zweck am nächsten kommt.

Stand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen: 01/2024